AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Lieferverpflichtung

    Für den Umfang der Lieferung ist das beiderseitige schriftliche Anerkenntnis maßgebend. Liegt ein solches nicht vor, so gilt eine schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers oder schriftlicher Auftrag des Bestellers.

    Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker, soweit sie hierfür in Betracht kommen.

    Sämtliche Vereinbarungen über Aufträge gelten nur unter der Voraussetzung, dass die Lieferung nicht durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Brandschäden und andere Unfälle in dem eigenen Betrieb unmöglich gemacht wird.

    Auch Transporthindernisse oder behördliche Maßnahmen, welche die Lieferung behindern, berechtigen den Verkäufer, seine Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben; in allen Fällen verzichtet der Käufer auf Schadenersatzansprüche jeder Art.

  2. Preise

    Die Preise gelten ab unserem Lager ausschließlich Verpackung. Beanstandungen können nur innerhalb 10 Tage nach Rechnungsdatum erfolgen. Verpackung wird billigst berechnet und nicht zurückgenommen.

  3. Eigentumsvorbehalt

    Die Waren bleiben Eigentum des Lieferers bis zur vollständigen Bezahlung.

  4. Versand

    Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers bzw. Bestellers, sofern nicht anders vereinbart.

  5. Zahlungsbedingungen

    Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zu leisten. Bei Überschreitung des Zieles ist der Verkäufer ohne vorherige Benachrichtigung berechtigt, Verzugszinsen nach den jeweils üblichen Sätzen zu berechnen.

  6. Garantie

    Bei neuen und neugewickelten Motoren übernimmt der Lieferer für sachgemäße und gute Ausführung auf die Dauer von 12 Monaten, vom Tage der Lieferung an gerechnet, eine Gewähr derart, dass alles während dieser Zeit nachweisbar infolge schlechter Baustoffe, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar gewordenen Teile ersetzt oder instandgebracht werden. Für Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit, der Art ihrer Verwendung infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektrotechnischer Einwirkungen oder Witterungs- und Natureinflüssen einer Beschädigung oder einem vorzeitigen Verschleiß unterliegen, wird keine Haftung übernommen. Die Feststellung der die Garantiepflicht auslösenden Mängel ist dem Lieferer sofort zu melden. Zur Vornahme der dem Lieferer als notwendig erscheinende Änderungen sowie zur Lieferung von Ersatzteilen hat der Besteller dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit. Werden vom Besteller ohne vorherige Genehmigung des Lieferers irgendwelche Arbeiten an dem gelieferten Gegenstand vorgenommen, so ist die Garantiepflicht erloschen.

    Für die Laufeigenschaften von Motoren sind die Ergebnisse auf unserem Prüfstand maßgebend. Für Störungen, die durch die Einbauverhältnisse oder unsachgemäße Pflege entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Für ausgeführte Nachbesserungsarbeiten oder gelieferte Ersatzteile besteht eine Haftung nur bis zum Ablauf der Garantiefrist für die ursprüngliche Lieferung.

    Ergibt sich die Unmöglichkeit der Erfüllung der vom Lieferer geleisteten Garantien, so kann der Besteller lediglich die Rücknahme des gelieferten, nicht aber den Austausch oder eine Schadensersatzleistung verlangen.

    Bei eintretenden Garantiefällen haften wir bis zur Höhe des Verkaufspreises. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Sollte die Gewährleistung infolge Neuwicklung oder anderer Aufwendungen den Lieferwert übersteigen, so behalten wir uns das Recht vor, die Maschine zurückzunehmen und den Verkaufspreis unter Berücksichtigung der jeweiligen Kosten für Abnutzung und Verschleiß zurückzuzahlen.

  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    München

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